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aus OhnePapiere / ila 250

Krankheit kennt keinen Aufenthaltsstatus
Praktische Hilfe und politische Intervention: 
Die Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum 
 von Knut Rauchfuss

Frau D. ist 27 Jahre alt und wohnt bei ihren Eltern. Während Vater und Mutter bereits seit 1987 in der Bundesrepublik leben und als politische Flüchtlinge anerkannt sind, gilt Frau D. als so genannte „Illegale“. Als sie vor zehn Jahren, unmittelbar nach der Anerkennung ihrer Eltern, gemeinsam mit ihren jüngeren Geschwistern ebenfalls nach Deutschland kam, war sie als Eeinzige schon zu alt, um im Rahmen der Familienzusammenführung einen legalen Aufenthaltsstatus zu bekommen. Bis heute ist Frau D. ohne Papiere. Sie versteckt sich und meidet jeden unnötigen Kontakt mit der Außenwelt.

Seit einigen Tagen liegt sie mit hohem Fieber, Schüttelfrost, Atembeschwerden, Husten und atemabhängigen Schmerzen im Bett. Eine anfängliche Erkältungskrankheit hat sich kurzfristig rapide verschlechtert – eine Praxis aufzusuchen hat sich D. nicht getraut. Zu groß ist die Gefahr, bei den Behörden denunziert und umgehend abgeschoben zu werden. Eine Freundin ruft bei der Medizinischen Flüchtlingshilfe e.V. in Bochum an. Frau D. erhält kurzfristig einen Termin und sucht die Sprechstunde der Flüchtlingshilfe auf. Die Ärztin, die sie untersucht, fragt nicht nach ihrer Vorgeschichte. Bei der Medizinischen Flüchtlingshilfe hat jeder und jede das Recht anonym zu bleiben. Nach einer kurzen Untersuchung wird Frau D. an eine fachärztliche Praxis in ihrer Nähe überwiesen, die sich zur Zusammenarbeit mit der Medizinischen Flüchtlingshilfe verpflichtet hat. Dort kann Frau D. qualifiziert, kostenlos und ebenfalls anonym behandelt werden. Die Behörden erfahren kein Wort.

Frau D. ist kein Einzelfall. Seitdem es nahezu unmöglich gemacht wurde, auf legalem Weg nach Deutschland zu fliehen, einzureisen, einzuwandern, ist die Überschreitung der Staatsgrenzen oftmals nur noch „illegal“ möglich. So werden Menschen, die hier Zuflucht suchen, in die Illegalität gedrängt – kriminalisiert. Die ständige Furcht vor Entdeckung und Abschiebung prägt das Leben in der „Illegalität“. Für solchermaßen Illegalisierte verlaufen die zu überwindenden Grenzen durch den Alltag. Illegalisierung bedeutet, kein Zugang zu all dem zu haben, wo Papiere verlangt werden könnten. Im Falle einer Erkrankung oder Schwangerschaft wird der Besuch bei einem Arzt oder einer Ärztin solange wie möglich vermieden. In dieser Situation suchen Illegalisierte den Ausweg oftmals im Bereich der Laienhilfe im Angehörigen- oder Bekanntenkreis anstelle einer adäquaten medizinischen oder psychotherapeutischen Versorgung. Erst wenn ein weiterer Aufschub von fachkundiger Behandlung unvermeidlich geworden ist, wird professionelle Hilfe gesucht. Dabei erfolgt die Auswahl der Ärzte und Ärztinnen nicht immer passend zum Krankheitsbild. So werden vornehmlich Praxen aufgesucht, von denen erzählt wird, dass man denjenigen trauen kann, egal, welcher Fachdisziplin sie angehören. Ist ein solches Vertrauen nicht gegeben, erfolgen oft einmalige Konsultationen unter falscher Identität, mit fehlender Folgebehandlung aus Angst vor „Enttarnung“.
Andere PatientInnen verschulden sich bei ArbeitgeberInnen, Familie oder Bekannten, um eine Krankenhausbehandlung auf Privatrechnung bezahlen und damit eine Weitergabe ihrer Daten verhindern zu können.

Besonders prekär für Illegalisierte ist die Versorgung chronischer oder psychischer Krankheiten.Seit 1997 können sich Illegalisierte an die Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum wenden und dort bis zu einem gewissen finanziellen Rahmen fachkundige Hilfe erhalten. Die Medizinische Flüchtlingshilfe bietet qualifizierte medizinische und zahnmedizinische, psychotherapeutische und physiotherapeutische Dienstleistungen jenseits der gesetzlichen Beschränkungen an. Zu den Sprechzeiten können PatientInnen persönlich erscheinen oder über Vertrauenspersonen Kontakt aufnehmen. Gegebenenfalls werden Treffen an einem anderen Ort oder zu anderen Zeiten vereinbart und Dolmetscherinnen hinzugezogen. Nach einer kurzen Untersuchung wird festgestellt, durch wen eine Behandlung am besten begonnen werden sollte. Für gewöhnlich kann diese, wie im Falle von Frau D., über eine der mittlerweile über 50 Praxen abgedeckt werden, die mit der Medizinischen Flüchtlingshilfe kooperieren. 

Auch in Fällen, in denen beispielsweise eine Krankenhauseinweisung nötig wird, kann im Einzelfall geholfen werden. So bieten kooperierende Krankenhäuser ambulante Eingriffe und selbst kompliziertere Geburten anonym an. Längere Krankenhausaufenthalte stellen höhere Anforderungen an die Medizinische Flüchtlingshilfe. So kann z. B. in einigen Fällen für die Dauer eines Eingriffs in Zusammenarbeit mit AnwältInnen eine vorübergehende Legalisierung erwirkt werden.

Die Medizinische Flüchtlingshilfe ist keine klandestine Organisation. Von Beginn an gehörte öffentliches Auftreten zur selbstverständlichen Arbeitsweise. Denn die Medizinische Flüchtlingshilfe hat sich nicht allein der praktischen Hilfeleistung verschrieben. Für die Betroffenen kann es langfristig keine Lösung sein, wenn auf die Verletzung ihres Menschenrechtes auf Gesundheit und die Aberkennung ihrer Menschenwürde allein mit der Bereitstellung karitativer Hilfe reagiert wird. Das Selbstverständnis der Medizinischen Flüchtlingshilfe umfasst daher ebenso die öffentliche politische Einflussnahme. Sie setzt sich ein für eine Aufhebung der rassistischen Sondergesetze, denen Flüchtlinge und MigrantInnen unterliegen, und fordert die uneingeschränkte Wiederseinsetzung des Grundrechtes auf Asyl. In diesem Kontext stehen Aktivitäten im Rahmen des Wanderkirchenasyls, Aufrufe zu Demonstrationen gegen rassistische Ausgrenzungspraktiken und die Abschiebepolitik staatlicher Institutionen. Mit einem bundesweiten Kongress im Juni setzte die Medizinische Flüchtlingshilfe den Startschuss zu einer Legalisierungskampagne im Kontext der Debatte um ein zukünftiges Einwanderungsgesetz. 

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