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aus OhnePapiere / ila 250

Negativ, feindselig, repressiv
Schilys Gesetzentwurf für die Steuerung 
und Begrenzung der Zuwanderung
von Franck Düvell

Nicht wenige kritische Menschen und vor allem eingebürgerte ehemalige AusländerInnen hatten bei der letzten Bundestagswahl für Rot-Grün gestimmt, weil sie Innenminister Kanther weghaben wollten und darauf hofften, dass der institutionelle Rassismus in Deutschland zumindest eingedämmt würde. Doch verglichen mit seinem Nachfolger Otto Schily war der CDU-Rechtsausleger Kanther eher ein Liberaler. Dies zeigen nicht nur Schilys jüngste „Anti-Terror-Pakete“, sondern auch sein Gesetzentwurf, der den Zuzug nach Deutschland und den Status hier lebender MigrantInnen neu regeln soll.

Der Schily-Entwurf ist kein Zuwanderungsgesetz, wie es oft fälschlich genannt wird. Er heißt „Gesetz zur Steuerung und Begrenzung von Zuwanderung“, und damit ist eigentlich schon alles gesagt. Die Vorlage besteht aus zwei Teilen, dem eigentlichen Gesetz und der Begründung. Unter dem Eindruck der Attentate in New York wurden zusätzliche Überwachungsmaßnahmen hinzugefügt. Der gesamte Ton des Gesetzes ist negativ, feindselig und repressiv, „AusländerInnen“ erscheinen darin als ein Problem, seit New York auch als eine Gefahr. Die Flüchtlingsorganisation The Voice kritisierte scharf: „Das Gesetz baut auf Segregation, auf Hass und auf Rassismus.“ Es ist in Worte gegossene Gewalt. Zusammengenommen wird das Gesetz die Ausgrenzung, die Benachteiligung und die Rechtsunsicherheit von Flüchtlingen und MigrantInnen sowie von deren Familien noch weiter verschärfen und damit auch das rassistische Klima anheizen. Deshalb verlangt das Gesetz eine klare und deutliche Kritik und Absage.

1999 hatten sich die Innenminister der Europäischen Union im finnischen Tampere getroffen und die Schaffung einer gemeinsamen Immigrationspolitik beschlossen. In einem Grundlagendokument wird erklärt, es solle einen Dialog zwischen den MigrantInnen und den Einwanderungsländern geben, Migration solle zum Wohle aller Beteiligten, den MigrantInnen, den Herkunftsstaaten und den Einwanderungsländern erfolgen, Zuwanderung solle partnerschaftlich geregelt werden, man müsse willkommen heißende Gesellschaften schaffen, es solle ein klares Bekenntnis zur Förderung von pluralistischen Gesellschaften geben. Zugleich erkannte die EU die Vorzüge von Einwanderung an. Zeitgleich wiesen die UN und der IWF darauf hin, dass Europa innerhalb der folgenden 50 Jahre bis zu 30 Millionen EinwandererInnen bräuchte, um den Bevölkerungsrückgang auszugleichen, seine Wirtschaftskraft zu erhalten und um die Renten zu sichern. Einzelne Regierungen, wie etwa die Englands oder Italiens, schlugen kurzfristig ganz neue Töne an. So war für kurze Zeit der Eindruck entstanden, es würde sich grundlegend etwas ändern, dass der Rassismus, der in Fremden, in AusländerInnen grundsätzlich ein Problem sieht, zurücktritt hinter rationalere Erwägungen.

Doch das war ein Irrglaube, Schily setzt dem sogar noch eins drauf. In der Begründung seines Gesetzes macht er grundsätzlich den damaligen „GastarbeiterInnen“ den Vowurf, dass sie, nachdem der Boom vorbei war und sie nicht mehr so gebraucht wurden, damals dennoch nicht zurückgekehrt sind, sondern einfach blieben. Das war nicht vorgesehen gewesen in dem System. Es folgt der Vorwurf, dass sie auch noch ihre Familien nachgeholt haben. Das war ebenfalls vom Gastarbeitersystem nicht vorgesehen. Drittens macht er ihnen den Vorwurf, dass sie sich nicht genügend integriert haben. Andererseits erwähnt dieses Machwerk nicht die Ausgrenzung und Benachteiligung der AusländerInnen. Auch das ist so eine kleine, aber typische Fiesigkeit der AutorInnen: Schuld sind immer die AusländerInnen! Den Asylsuchenden wirft Schily vor, dass sie trotz all der Abschreckungsmaßnahmen immer noch hierher kommen, weitgehend unbegründet natürlich, und dass sie das Asylverfahren nutzen, um so lange wie möglich hier zu bleiben. Außerdem wird Flüchtlingen vorgeworfen, dass sie im Kampf um ihr Bleiberecht alle bestehenden rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft haben. Schlussendlich wird Illegalen vorgeworfen, dass es sie überhaupt gibt und dass es viel zu viele Möglichkeiten gibt, hier auch ohne Erlaubnis zu leben.

Aus all dem wollen die Gesetzgeber nun die Lehre ziehen. Das soll sich nicht wiederholen und auch nicht so weitergehen. Deshalb richtet sich das Gesetz letztlich gegen alle MigrantInnen, die bereits hier sind, und gegen alle, die noch kommen werden. Man kann sich beinahe bildlich vorstellen, wie die AutorInnen des Gesetzes bedauernd mit den Schultern zucken, dass sie den AusländerInnen der ersten Generation, insbesondere den arbeitslosen oder kulturell selbstständigen, nicht an den Kragen können. Ebenso wirken all jene Passagen sehr distanziert, in denen sich der Gesetzgeber an internationales Recht gebunden fühlt.

Fast nur Verschlechterungen

Der Teufel steckt aber auch im Detail: Es soll noch mehr Lager geben, die sogenannten Ausreiseerzwingungslager (S. 176). Es wird noch mehr „Illegale“ geben, infolge der Abschaffung der Duldung (S. 115). Exilpolitische Betätigung wird bestraft werden, da das Asylrecht aufgrund von Nachfluchtgründen abgeschafft wird (S. 212). Es wird noch mehr Ausgrenzung und noch mehr Ausgegrenzte geben, da das Asylbewerberleistungsgesetz ausgedehnt wird (S. 125). Es wird nach wie vor für viele kein Recht auf Arbeit geben, sie werden in die Welt der illegalen Arbeit, ohne Rechtsschutz und ausgebeutet abgedrängt werden (S. 70). Abschiebungen in Viert-Staaten sollen ermöglicht werden, in Staaten, in denen die Menschen nie zuvor gewesen sind (S. 173). Es wird Sprachprobleme ebenso bestrafen wie den Rückzug in eigene kulturelle Gemeinschaften (S. 115). Es wird das Recht auf ein Familienleben für AusländerInnen weiter einschränken, infolge der Kinderzuzugsbeschränkung auf 12 Jahre (S. 159). Es wird Sprach- und Bildungsprüfungen einführen, deren Anforderungen so hoch hängen, dass viele MigrantInnen von einem unbefristeten Aufenthaltsstatus ausgeschlossen werden. Dies trifft besonders jene 1,7 Millionen Menschen mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis. Dieser Status wird abgeschafft. Die „Zuwanderung im Auswahlverfahren erfolgt im Interesse der Bundesrepublik Deutschland und dient keinen Individualinteressen” (S. 144). Das Gesetz wird den Menschen einen Aufenthaltsstatus gemäß ihrem Zweck (S. 117) und ihrem Nutzen zuweisen (S. 144). Individualrechte werden den Marktgesetzen unterworfen (S. 144). Die Rolle des Ausländerzentralregisters zur Überwachung aller MigrantInnen wird weiter gestärkt. Die einzigen größeren Verbesserungen in dem Gesetz, wenn man es denn so nennen will, sind bessere Bedingungen für Unternehmer, für Fachkräfte und zukünftige Fachkräfte, also StudentInnen.

Mit dem Gesetz sollen alle gesetzlichen Schlupflöcher für Asylsuchende geschlossen werden. Insofern ist es eine Antwort auf all die vielen jahrelangen Kämpfe von Flüchtlingen um ihr Bleiberecht. Das Gesetz soll auch verhindern, dass diejenigen, die kommen, ihren Aufenthalt nach und nach verstetigen, sich quasi hocharbeiten, wie im alten Gesetz. Es soll nur noch zwei Arten von Status geben, befristet und unbefristet. Ist der Aufenthaltszweck erfüllt, sollen sie wieder ausreisen. Das Gesetz soll zudem verhindern, dass ArbeiterInnen, die kommen, ihre Familien nachholen, die nämlich nicht gewollt sind. Nur noch ExpertInnen werden solche Privilegien haben.

Das Gesetz orientiert sich vor allem an einem Ziel, dem Nutzen für die in Deutschland ansässige Wirtschaft, der Nachfrage des Arbeitsmarktes und dem Nutzen der Menschen für diese Zwecke. Einwanderungspolitik wird nach einem Just-in-Time-Prinzip an eine Just-in-Time-Produktion angepasst. Die Einwanderungsgesellschaft wird wie eine Fabrik geführt, EinwandererInnen werden wie Angestellte nach dem Hire-and-fire-Prinzip behandelt. In der Welt sei bereits ein Wettbewerb um die besten Köpfe entbrannt und Deutschland solle fit gemacht werden für den Konkurrenzkampf. Unternehmervertreter sprechen in der Tat bereits von der Deutschland GmbH. Internationale Verpflichtungen, also humanitäre Kriterien, werden dagegen nur noch gezwungenermaßen anerkannt, dann aber im Detail enorm eingeschränkt.

Nützlichkeitsideologie

Dieses perfide Nützlichkeitsprinzip oder in anderen Worten: das Prinzip der Verwertbarkeit eines Menschen reicht weit über diesen Gesetzentwurf hinaus. Deutschland preist sich ja gerne als Verfechter der Werte des Abendlandes, als Verteidiger von Zivilisation und Menschenrechten. Diese Geschichte ist aber eng verknüpft mit der Ideologie der Aufklärung. Die besagte allerdings, „kein Mensch soll jemals bloßes Mittel sein“, jeder Mensch soll jenseits der Kategorie des Nutzens um seiner oder ihrer selbst willen geachtet werden (Kant). Dieses Prinzip hatte nach dem Krieg Einzug gehalten in die moderne Sozialpolitik, den Sozialstaat und das Konzept der Solidargemeinschaft. Jetzt soll dieses Prinzip anhand der Ausländerpolitik gekippt und durch die Nützlichkeitsideologie ersetzt werden. Die Tragweite ist enorm. In der Gentechnik erleben wir eine Diskussion darüber, dass sie die Leistungsfähigkeit und den Nutzen des Menschen steigern soll. Mit der Debatte um Arbeitslose und SozialhilfeempfängerInnen, mit dem Vorwurf, es wären viele Faulenzer darunter, erleben wir, dass diejenigen, die nichts leisten, ausgeschlossen werden sollen aus der Solidargemeinschaft der Versicherten. So werden ideologische Grundlagen geschaffen, die auch auf andere Lebensbereiche und damit auch auf andere Menschen Auswirkungen haben.

Der Schily-Entwurf muss auch vor dem Hintergrund der Globalisierung betrachtet werden. Gleich im ersten Absatz steht, dass Deutschland fit gemacht werden soll für den globalen Wettbewerb. Das Land muss sich dem globalen Markt für Arbeitskräfte öffnen und vor allem Unternehmern bessere Bedingungen bieten. Zudem ist Migrationspolitik längst nicht mehr, wie eingangs erwähnt, Sache einzelner Nationalstaaten. Mit dem Vertrag von Amsterdam haben sich alle europäischen Regierungen verpflichtet, bis 2003 eine gemeinsame Politik zu machen, und zwar in enger Absprache mit den USA und Kanada. Es gibt diverse Think Tanks (International Organisation for Migration, Intergovernmental Consultations on Migration and Asylum) auf globaler Ebene, die internationale Migrations-Strategien verabreden. Ein Beispiel sind Abschiebungen in Viert-Staaten. Die EU hat mit den Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifik (AKP) in der Lomé-V-Konvention vereinbart, an sämtliche Verhandlungen mit anderen Staaten um Entwicklungshilfe, Handel oder technische Zusammenarbeit die Bedingung der Aufnahme von Abgeschobenen zu knüpfen, unabhängig von der Herkunft der Betroffenen. Sie greift damit unmittelbar in die Politik dieser Staaten ein und bringt zugleich ihren weitgehenden Machtanspruch zum Ausdruck. Die zentrale Frage zahlreicher internationaler Regierungskonferenzen ist, wie sich die globalen Migrationsbewegungen steuern, kontrollieren und eindämmen lassen. Der Schily-Entwurf ist ein Teil dieses globalen Migrationsregimes und darüber hinaus Ausdruck und Teil der Globalisierung. Schilys Gesetzentwurf zu bekämpfen heißt deshalb auch, dem Vormarsch des Neoliberalismus und der Globalisierung des Kapitals entgegenzutreten.

Bislang haben sich Wohlfahrtsverbände, Kirchen, Initiativen, NRO und JuristInnen in seltener, deutlicher und ungewöhnlicher Einmütigkeit gegen den Gesetzentwurf ausgesprochen. Das geht aber nicht immer weit genug. Schilys Gesetzentwurf einfach bloß abzulehnen würde heißen, am guten alten Ausländer- und Asylrecht festzuhalten, doch das war schon schlimm genug. Vielmehr geht es darum, in den Widerstand gegen den Schily-Entwurf die Kritik an den bestehenden Regelungen zu integrieren, also Abschaffung der Abschiebehaft, des Flughafenverfahrens und des Asylbewerberleistungsgesetzes etc. Darüber hinaus müssen dem bloßen „Nein“ eigene Forderungen folgen, also zum Beispiel eine Legalisierungs- oder sogar „Papiere für alle“-Kampagne.

Franck Düvell, Dr. phil an den Unversitäten Exeter und Bremen, ist Mitarbeiter im Antirassismus-Büro und dem MediNetz Bremen.

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