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aus Panama / ila 270

Gold-Fisch Schätze aus Panama
Ausplünderung bedrohter Fischgründe 
durch europäische Schiffe mit Billigflaggen 
von Michael Earle

Kasten: Unter Panamas Flagge

Die Zeiten sind vorbei, wo Piraten Flaggen mit Totenköpfen hissten und goldbeladene Galeonen plünderten. Moderne Piraten hissen ganz einfach Flaggen aus Panama, Belize oder Honduras und plündern dezimierte, aber extrem lukrative Fischgründe in kaum überwachten Zonen. Dafür erhalten sie sogar noch Subventionen von der EU.

Panama ist sei langem berühmt als Land, das Billigflaggen ausgibt, eines, das bereit ist, einem Schiff gegen ein paar Dollar Entgelt zu erlauben, seine Flagge ohne irgendwelche weiteren Fragen zu führen. Keinerlei lästige Fragen zu Sicherheit, Arbeitsbedingungen, Steuern oder irgendwelchen anderen von diesen Bagatellen, um die sich ehrliche Schiffseigner Sorgen machen. In jüngerer Zeit indessen, seit Fischbestände massiv zusammenschrumpfen und internationales Recht beginnt, dem Aussterben mit strengen Fischmanagementauflagen entgegenzuwirken, werden Billigflaggen mehr und mehr auch für den Fang gefährdeter Fischarten eingesetzt. Diese neue Form von Piraterie ist auf den teuersten Fisch in den entlegensten Regionen aus – patagonischen schwarzen Seehecht in der Antarktis, Großaugenthunfisch aus Hochseeregionen, Shrimps aus den Küstengewässern vieler afrikanischer Staaten, die aus Mangel an Ressourcen nicht in der Lage sind das Aufkreuzen der Plünderer zu verhindern.

Möglich ist das alles, weil laut internationalem Recht ein Land nicht gehalten ist, eine Entscheidung einer internationalen Organisation zu befolgen, wenn es dieser nicht formal zugestimmt hat. Wenn also ein Schiff die Flagge eines Landes benutzt, das der ICCAT, der Internationalen Kommission für den Erhalt des atlantischen Thunfischs, nicht beigetreten ist, braucht es deren Regeln, etwa Fangobergrenzen, auch nicht anzuerkennen.
Vor einigen Jahren erreichte der Piratenfang von Thunfisch durch Schiffe mit panamaischer Flagge solche Dimensionen, dass die ICCAT Handelssanktionen für bestimmte Thunfischarten panamaischer Herkunft beschloss – die EU, Japan, Kanada und die übrigen Mitgliedsländer der ICCAT weigerten sich, Blauflossenthunfisch einzuführen, der aus Panama stammte. Diese Taktik war zum Teil erfolgreich: Einerseits trat Panama daraufhin der ICCAT bei und konnte damit einige Sanktionen abwenden, andererseits aber kauften viele Schiffseigner einfach andere Flaggen, etwa von Belize, und machten weiter wie zuvor – es gibt sogar websites, auf denen man sich mit kaum mehr Mühe als einem Mausklick mit der richtigen Flagge ausstatten kann (www.flagsofconvenience.com). Es scheint allerdings, dass Panama das Spiel nicht ganz sauber spielt, denn die ICCAT überlegt derzeit die Handelssanktionen gegen das Land wieder einzuführen, möglicherweise bereits im November 2003 anlässlich ihres nächsten Jahrestreffens.
Zu jedem Spiel aber gehören wenigstens zwei und Panama gebührt keineswegs allein der Schwarze Peter.

Die EU zählt zu den Schlimmsten im Geschäft. Bei Nachforschungen für einen Bericht des Europäischen Parlaments über Fischerei unter Billigflaggen fand die irische grüne Abgeordnete Patricia McKenna heraus, dass Billigflaggen bei europäischen Schiffsbesitzern sehr beliebt sind. Viele Trawler sind in den vergangenen Jahren direkt zu solchen Flaggen überführt worden, am häufigsten nach Panama. Nicht weniger als 22 Schiffe wurden auf Panama umgeflaggt, die meisten davon stammten aus Spanien (14) und den Niederlanden (6). Höchstwahrscheinlich sind eine Reihe von diesen immer noch in europäischer Hand, denn laut einer globalen Datenbank über Fischfänger (The Lloyd's List) sind 47 der schwimmenden Fischfabriken unter panamaischer Flagge im Besitz von EU-Unternehmen. Besonders pikant an der Sache ist, dass die Gemeinsame Fischereipolitik der EU den Einstieg in das Piratentum auch noch belohnt. Europäische Schiffseigner können nämlich bislang Subventionen dafür kassieren, dass sie ihre Schiffe zu dem eigentlich löblichen Zweck der Verkleinerung der europäischen Flotte aus der EU ausflaggen – um dann auf eine Billigflagge umzusteigen. 1996 etwa erhielt ein holländischer Reeder von der EU und den Niederlanden zusammen ganz legal 543 250 Euro dafür, dass er sein Schiff nach Panama umflaggte. Im Jahre 2000 wurde das Schiff auf Belize umgeflaggt, ist aber weiterhin im Besitz derselben holländischen Firma. Kein Einzelfall: Unter belizischer Flagge fischt auch ein spanisches Schiff, das 1993 in die Elfenbeinküste (gilt normalerweise nicht als Billigflaggenland) exportiert und dafür mit 1 135 472 Euro belohnt wurde. Ende 2004 soll nun dieses doppelt einträgliche Schlupfloch gestopft werden, verspricht die EU-Kommission – nach erheblichem Druck der irischen Abgeordneten.

Kürzlich wurde der Fall eines irischen Unternehmers bekannt. Er baute die Atlantic Dawn, den weltgrößten Supertrawler – ein Gigant von 146 Metern Länge. Wegen der Fankquotenobergrenzen konnte das Schiff nicht für die irische Flotte registriert werden, daher fischte es eine Zeitlang illegal. Dann kam es zu einem Deal mit der EU- Kommission: Es konnte für die irische Flagge registriert werden unter der Bedingung, dass ein anderes Schiff, die Veronica, im Besitz desselben Unternehmers, aus dem Register herausgenommen wurde. Dieses Schiff war nur wenig kürzer: Es maß 106 Meter. Die Veronica wurde daraufhin exportiert – nach Panama – und ist nun in mauretanischen Gewässern unterwegs auf Fischfang.

Unter Panamas Flagge

Wer regelmäßig Nachrichten hört oder sieht, kann den Eindruck bekommen, Panama gehöre zu den größten Seefahrernationen der Welt. In der Tat rühmt sich die Regierung, dass die Flotte Panamas heute zu den fünf größten der Welt zählt. Doch die Nachrichten, in denen Panamas Flotte in den Medien erwähnt wird, sind selten positiv. Fast immer geht es um Schiffsunglücke und daraus resultierende Umweltkatastrophen. Einige Länder wie Panama, Liberia oder Belize erlauben es ReederInnen anderer Länder, Schiffe unter ihrer Flagge laufen zu lassen. Dafür verlangen sie geringe Gebühren und verhängen keine Sicherheitsauflagen. Das bedeutet, dass etwa europäische Reeder schrottreife Schiffe, die sie hier aus Sicherheitsgründen stilllegen müssen, einfach unter panamaischer Flagge weiterbetreiben können (vgl. ila 240). Der folgende Text der Regierung Panamas nennt die Vorteile dieses Geschäfts – für die Reedereien.

Die Republik Panama hat aus geografischen Gründen wie auch aufgrund der Existenz des Panamakanals in strategischer Lage unter den Nationen der Welt trotz ihrer geringen Fläche und Bevölkerung einen hohen Grad an Berühmtheit erlangt. Panama gilt als Brücke zwischen der westlichen Welt und dem Fernen Osten sowie zwischen Nord- und Südamerika und hat mithilfe der Vitalität seines Volks diesen glücklichen Umstand zu seinem größten Vorteil ausgenutzt. Die Nationale Handelsmarine der Republik Panama wurde durch das Gesetz N° 8 von 1925 geschaffen. Damit wurden Beschränkungen hinsichtlich Nationalität und Wohnsitz abgeschafft, um ein offenes Registriersystem einzuführen. Seither akzeptiert das panamaische Register Schiffe eigener wie ausländischer Staatsangehöriger in gleicher Weise, vorausgesetzt, dass alle geltenden rechtlichen Bestimmungen erfüllt sind, insbesondere solche, die sich auf Schiffsunterhalt, Sicherheit und Verschmutzungskontrollstandards, technische Kriterien und Steuerangelegenheiten beziehen. Im Laufe der letzten 60 Jahre ist die panamaische Flotte derart gewachsen, dass sie heute zu den fünf größten Flotten der Welt gehört.

Als positive Antwort auf die zahlreichen Nachfragen und das von vorausschauenden Schiffeignern am panamaischen Register gezeigte Interesse haben wir uns entschlossen die vorliegenden Richtlinien zu verabschieden, die den Zweck haben, Schiffseignern, die ihre Schiffe in Panama registrieren lassen wollen, eine Hilfestellung zu geben. Da diese Broschüre als Zusammenfassung und Führer gedacht ist, ist nicht beabsichtigt, dass die in ihr enthaltene Information alle Aspekte des Registers und weitere Angelegenheiten erschöpfend behandelt.

Vorteile des panamaischen Registers:

  • Für die Registrierung von Schiffen unter panamaischer Flagge werden sehr geringe Gebühren erhoben.

  • Es ist keine Mindesttonnage für die Registrierung von Schiffen unter panamaischer Flagge erforderlich.

  • Eigentum. Jede Person und jedes Unternehmen, egal welcher Nationalität oder welches Eintragungsorts, ist befugt, Schiffe unter panamaischer Flagge zu registrieren.

  • Auch ein vorläufiges Register in Panama wird von Banken in den USA , dem Fernen Osten und Europa umstandslos als ausreichende Garantie angesehen.

  • Doppeltes Register. Schiffe, die unter panamaischer Flagge registriert sind, aber von einem Unternehmen gechartert sind, das in bestimmten anderen Ländern eingetragen ist, können gleichzeitig in diesem anderen Land registriert werden.

  • Alle internationalen Schiffsüberprüfungsorganisationen sind befugt, panamaische Schiffe zu kontrollieren.
    Der Panamakanal, ein gemeinsames Unterfangen der Republik Panama und der USA, ist ein vitaler Transitort für die internationale Schifffahrt.

  • Bequeme Bankverbindungen mit mehr als 100 Geldinstitutionen, darunter die meisten Großbanken der Welt.

www.flagsofconvenience.com/page.php?pID=18

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